Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Linear Service GmbH, Kurfürstendamm 70, 10709 Berlin, Deutschland (im Folgenden: „Linear“), insbesondere für Lizenzen und Bestellungen der Softwareprodukte über die Internetseiten von Linear (im Folgenden: „Linear-Software“). Linear-Software umfasst auch ergänzende Leistungen, z.B. Support.

1.2 Das Angebot der Linear auf ihren Internetseiten richtet sich ausschließlich an juristische Personen sowie volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die Linear-Software ist weder unmittelbar noch mittelbar für die Abgabe an Verbraucher bestimmt.

2. Angebot und Vertragsschluss, Preise

Die Darstellung der Produkte auf den Internetseiten stellt noch kein Vertragsangebot der Linear dar. Durch Klicken der Schaltfläche „Kaufen“, „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine vergleichbare Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der auf dieser Bestellseite bezeichneten Linear-Software ab (Bestellung). Eine daraufhin automatische versandte Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Annahme dieses Angebotes durch Linear dar. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass Linear das Bestellangebot ausdrücklich annimmt oder mit der Ausführung der bestellten Leistung gegenüber dem Kunden beginnt. Sofern ein Kundenaccount angelegt wurde, kann die Bestellung dort eingesehen werden.

        3. Korrektur von Eingabefehlern

Der Kunde hat während des Bestellprozesses jederzeit die Möglichkeit, seine Angaben zu korrigieren. Zu einer vorherigen Eingabeseite gelangt der Kunde durch Betätigen des „Zurück“ Buttons auf der Webseite oder des verwendeten Browsers. Vor Abgabe der Bestellung wird dem Kunden Gelegenheit zur Prüfung der Richtigkeit seiner Angaben gegeben.

4. Beschreibungen zur Leistung

4.1 Die subjektiven Anforderungen an die Produkte von Linear ergeben sich aus der Produktbeschreibung im Bestellangebot. Dort sind auch die zum Leistungsgegenstand zählenden Anleitungen und die weiteren Voraussetzungen der Nutzung der Leistungen für das jeweilige Produkt angegeben. Diese subjektiven Anforderungen werden abschließend und vorrangig vor objektiven Anforderungen vereinbart. Die Installation der Software ist keine Leistungspflicht von Linear.

4.2 Linear bietet die Software als Cloud-Lösung oder im Mietmodell an. Ausgenommen hiervon ist die Version Linear Vereinsverwaltung 300, die als Einmalkauf - ohne Aktualisierungsservice - angeboten wird.

4.3 Linear erbringt Support zur vom Kunden rechtmäßig genutzten Linear-Software im in der Produktbeschreibung beschriebenen Umfang zu den dort festgelegten Themen während der Laufzeit des Vertrags.

4.4 Vertragsgemäß ist nur die Nutzung auf unterstützten IT-Ressourcen. Die technischen Anforderungen  sind auf den Internetseiten von Linear oder in der Produktbeschreibung bestimmt.

4.5 Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese im Eigentum der Linear. Eine Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ist nicht gestattet.

5. Beschreibungen zur Leistung beim Cloud Service

5.1 Gegenstand des Cloud Services ist eine über das Internet zugängliche digitale Plattform zur Verwaltung von Vereinen oder anderen Organisationen (nachfolgend auch „Plattform“). Linear betreibt die Plattform und ermöglicht dem Kunden die Benutzung der auf der Plattform angebotenen Funktionalitäten.

5.2 Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde während der Laufzeit des Vertrages das Recht die von Linear über die Plattform bereitgestellten Funktionalitäten nach Maßgabe der Vertragsvereinbarung zu nutzen, Daten zu speichern, Datenverarbeitungsvorgänge vorzunehmen und Datenverarbeitungsergebnisse zu erzeugen. Verantwortlich für die Daten bleibt der Kunde. Linear betreibt die Plattform insoweit als Auftragsverarbeiter und die Parteien schließen hierüber eine vorrangige Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

5.3 Linear ist jederzeit berechtigt, einzelne Funktionalitäten, Abläufe oder Gestaltungen der Plattform zu verändern, zu erweitern, zu beenden oder anzupassen. Dies geschieht durch Aktualisierungen während der Wartungszeiten. Linear wird frühzeitig auf der Plattform selbst oder anderweitig die Kunden über solche Änderungen informieren, die sich nicht nur unerheblich auf die Möglichkeit zur Nutzung auswirken, insbesondere betrifft dies gesteigerte Anforderungen an die IT-Ressourcen des Kunden oder die Entfernung von Funktionalitäten. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen, wenn die Änderungen seine vertraglich vereinbarte Nutzung unangemessen beeinträchtigt.

        6. Ansichts-/Testphase

6.1 Sofern im Bestellangebot eine Ansichtsfrist/Testphase angegeben ist (z.B. "30 Tage Testversionen"), hat der Kunde beim
erstmaligen Bezug eine angebotsabhängige Ansichtsfrist/Testphase. Die Ansichtsfrist/Testphase beginnt mit Erhalt der Ware bzw. mit
Erhalt der Zugangsdaten. Während der Ansichtsfrist/ Testphase kann der Kunde die bestellten Produkte ausgiebig testen. Die
Eigenschaften des Testproduktes gelten als vorrangig vereinbarte Anforderungen an die Linear-Software. Die dauerhafte Nutzung
setzt dann noch einen separaten Vertragsschluss voraus.

6.2 Nach Ablauf der Ansichts-/Testphase kann das Programm erst nach Eingabe eines von Linear kostenpflichtig zu erwerbenden
Lizenzschlüssels genutzt werden.

6.3. Linear ist berechtigt aber nicht verpflichtet zu Testversionen Aktualisierungen bereitzustellen, insbesondere zur Verbesserung
des Programmablaufs. Linear informiert den Kunden über Aktualisierungen über die von diesem angegebene E-Mail-Adresse.
Diese Information endet, sobald eines der folgenden Ereignisse eintritt:

    - der Kunde widerspricht oder teilt sonst mit, keine Informationen mehr erhalten zu wollen, hierfür entstehen dem Kunden keine Kosten,

    - Linear erhält Kenntnis davon, dass der Kunde die Testversion nicht mehr nutzt, oder

    - 3 Monate nach Abruf der Testversion.

7. Preise, Versandkosten und Lieferung

7.1 Die Preise für den Cloud Service werden im Bestellprozess oder durch spätere Vereinbarung bestimmt. Die Preise sind abhängig von der Anzahl der über die Plattform verwalteten Mitglieder des Kunden sowie der Anzahl der Nutzer (Accountinhaber) der Plattform (Tarife). Genaue Preisangaben ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot auf der Plattform.

7.2 Mitglied gemäß Ziffer 7.1 ist jedes aktive Mitglied des Kunden, d.h. jede Person, die in die Organisation des Kunden eingetreten und in der Plattform als ordentliches Mitglied eingetragen ist. Nutzer sind alle Personen, die einen eigenen Account für den Kunden auf der Plattform eingerichtet haben. Ansprüche von Linear im Falle einer mengenmäßigen Mehrbenutzung (Mitglieder/Nutzer) über die vereinbarte Nutzung hinaus, bleiben unberührt.

8. Zahlungsarten

8.1 Die Linear-Software kann per Online-Zahlungsverfahren oder Bankeinzug bezahlt werden. Bargeld oder Schecks werden nicht zur Bezahlung angenommen. Linear behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen oder zu ändern. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten der Bezahlung bei Rechnungsanschrift in Deutschland:

  • Kreditkarte: Visa & Mastercard
  • PayPal
  • Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Sofort Überweisung

8.2 Die Belastung eines Bankkontos erfolgt mit Abschluss des Vertrages und zu den jeweiligen Fälligkeitstagen bei wiederkehrenden Zahlungen.

8.3 Soweit eine Zahlungsweise per Bankeinzug gewählt wird, findet das SEPA-Lastschriftverfahren Anwendung. Die Abbuchung erfolgt 14 Tage nach Rechnungsdatum. Der Kunde wird vor der Durchführung einer Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren mit angemessenem zeitlichem Vorlauf darüber informiert, in der Regel fünf Tage vorher.

8.4 Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung von Rechnungen oder elektronischen Rechnungen zu.

9. Rechteeinräumung

9.1 Für die Nutzung der Software VV-Premium gelten die nachfolgenden Regelungen (5 gleichzeitige Nutzer-Lizenz).

9.2 Der Kunde darf die vereinbarte Linear-Software während der Lizenzdauer durch bis zu 5 Nutzer gleichzeitig für den Vertragszweck gemäß Ziffer 9.3 nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Software entweder auf einem Server mit bis zu 5 gleichzeitigen Nutzern (Servernutzung), oder auf bis zu 5 Arbeitsplätzen (Arbeitsplatznutzung) zu installieren. Bei der Servernutzung ist der Kunde berechtigt, die Software auf einem (1) zentralen Rechner (Server) zu installieren, der über ein Netzwerk mit weiteren Computern (Clients) verbunden ist und diesen den Zugriff auf die lizenzierten Programme ermöglicht. Unzulässig ist das gleichzeitige mehrfache Ablaufen lassen der Software auf einem oder mehreren Servern oder die Nutzung durch mehr als 5 gleichzeitige Nutzer. Bei der Arbeitsplatznutzung darf die Software bis zu 5 mal auf Arbeitsplatzrechnern installiert werden. Eine weitere Installation ist nur zulässig, wenn eine frühere Installation unwiederbringlich gelöscht wurde.

9.3 Der Kunde ist berechtigt, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Die Software ist eingeschränkt mandantentauglich; der zulässige Zwecke der Nutzung für bis zu 5 unterschiedliche Mandanten ist beschränkt auf die Verwaltung einer (1) Entität, das bedeutet, die Nutzung verschiedener Mandanten in der Software darf nur für einen (1) Verein, Behörde, Verband oder sonstige juristische Person oder ähnlichen Zusammenschluss von Personen erfolgen. Die Nutzung für verschiedene (juristische) Personen ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn diese nach außen unter einer einheitlichen Organisationsstruktur gegenüber dem Verkehr auftreten. Die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag oder für andere Dritte ist nicht gestattet. Ausgeschlossen ist die Nutzung der Software in gewerblichem Umfang für Dritte.

9.4 Bei Überlassung von Software auf eine zeitlich begrenzte Dauer endet das Recht zur Nutzung des Kunden mit dem letzten Tag der Lizenzdauer. Eine Weitergabe der Software an Dritte ist auch dann unzulässig, wenn die eigene Nutzung eingestellt wird. Die Nutzung der Software für Dritte oder die Gestattung der Nutzung durch Dritte bedarf einer gesondert zu vergütenden Lizenz von Linear.

9.5 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf.

9.6 Der Kunde darf die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software außerhalb der gesetzlichen Befugnisse der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren.

9.7 Linear ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsrechte durch Serialisierung der Installation zu sichern. Linear speichert und verarbeitet Seriennummer und Zeit einer Installation für diese Zwecke.

10. Rechteeinräumung bei Cloud Services, Accounts

10.1 Bei cloudbasierten Services gemäß Ziffer 5 erwirbt der Kunde keinerlei Nutzungsrechte an der Plattform selbst. Er hat keinen Anspruch auf Überlassung der Plattform oder deren Quellcode. 

10.2 Eine physische Überlassung von Programmen an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Plattform nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. 

10.3 Die Nutzung darf nur durch Personen erfolgen, denen vom Kunden ein Account zugewiesen wurde. Die Benutzung eines Accounts durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Der Kunde stellt sicher, dass Accounts nicht durch Unberechtigte genutzt werden können, insbesondere durch Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Passwortsicherheit. 

11. Datenschutzhinweis für Produkte, die Module der Finanzverwaltung oder der Sozialversicherungsträger beinhalten

Im Rahmen der Kontaktaufnahme, der Bestellung, der Bestellabwicklung, des Rechnungswesens und Controlling sowie der Erfüllung gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die uns mitgeteilten Kontakt- und Zahlungsdaten in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Zu diesen Vorschriften gehören u.a. Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie die Abgabenordnung und andere handels- und steuerrechtliche Vorschriften.
Neben den reinen Kontakt- und Bestell-, bzw. Rechnungsdaten, werden auch technische Daten im Rahmen der Online-Bestellung erfasst. Dazu gehören z.B. Daten über die Art und Version des Betriebssystems des Kunden, die verwendete IP-Adresse, Browserdaten u.ä. Diese Daten werden benötigt, um die ordnungsgemäße Verarbeitung der Daten sicherzustellen und Fehlern oder Missbrauch im Verarbeitungsprozess vorzubeugen. Die Nutzung der Daten erfolgt im Rahmen des Art. 6 DS-GVO und nur für die genannten Zwecke. Personenbezogene Zahlungsdaten werden darüber hinaus zur Prüfung und Abwicklung der Transaktion an die jeweiligen Dienstleister (Bank. Kreditkarteninstitut) weitergegeben. Weitere und ausführlichere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Webseite bzw. der Datenschutzinformation für unsere Kunden. Letztgenannte finden sie unter:  https://www.linear-software.de/ds

12. Haftung

12.1 Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung und Gewährleistung von Linear gelten für alle Schadensersatz-, Mangel-, oder an deren Stelle tretenden Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung von Leistungen von Linear unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.), nicht aber für Ansprüche des Kunden

  • wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Linear oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die Linear eine Garantie übernommen hat,
  • die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Linear oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
  • die von §§ 69 oder 70 TKG erfasst werden.

Für vorstehende Ausnahmen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

12.2 Linear haftet für eine grob fahrlässige Schadensverursachung ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für Linear vorhersehbaren Schaden.

12.3 Linear haftet für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d.h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf einen Betrag von EUR 20.000,00 pro Schadensfall begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Im Übrigen ist die Haftung von Linear für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von Linear im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12.5 Linear haftet nicht für Mängel angebundener Drittkomponenten, Eigensoftware des Kunden oder der für die Anbindung verwendeten Schnittstellen, sofern sie nicht von Linear selbst bereitgestellt wurden.

12.6 Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnungen, Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Netzinfrastruktur, Störungen im Bereich der Dienste von Carriern) hat Linear nicht zu vertreten.

12.7 Linear bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen, insbesondere hinsichtlich der Obliegenheiten des Kunden zur Datensicherung und zum Schutz vor Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.

12.8 Bei Verlust von Daten haftet Linear nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.

12.9 Für Leistungen, die unter den Lizenzbedingungen Dritter genutzt werden, gelten die Haftungsregelungen der jeweiligen Lizenz vorrangig und abschließend auch zugunsten von Linear. Soweit die Lizenz die Haftung nicht oder nicht wirksam regelt, gilt diese Ziffer nachrangig.

12.10 Für Ansprüche des Kunden gegen Organe oder Mitarbeiter der Linear gelten die Regelungen dieser Ziffer 12. entsprechend.

13. Gewährleistung

Ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Kaufsache verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung Leben, Körper oder Gesundheit, wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, Ansprüche wegen Mängeln, die arglistig verschwiegen werden und Ansprüche aus einer Garantie, die Linear für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ebenfalls ausgenommen ist der Rückgriffanspruch nach § 478 BGB. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

14. Verfügbarkeit der Cloud Services und anderen Online-Produkten

14.1 Linear gewährleistet für die Nutzbarkeit der cloudbasierten Services nach Ziffer 5 sowie für andere Online-Produkte eine Verfügbarkeit von durchschnittlich 98 % im Jahr. Verfügbarkeit bedeutet, dass alle Hauptprogramme der Plattform oder der anderen Online-Produkte auf dem jeweiligen Server lauffähig sind und der Anschluss dieser Server an das Internet besteht. Nicht zum Verantwortungsbereich gehören insbesondere die Hard- und Softwareumgebung beim Kunden.

14.2 Für den Betrieb der Systeme ist die Durchführung von Pflege- und Wartungsarbeiten erforderlich. Linear ist daher berechtigt, zur Durchführung dieser Arbeiten die Bereitstellung der Systeme vorübergehend einzustellen oder zu beschränken (Scheduled Downtime). Linear unterrichtet den Kunden im Vorfeld der Scheduled Downtimes beispielsweise durch Informationen auf der Plattform. Sofern im Vorhinein absehbar ist, dass die Arbeiten länger als eine Stunde dauern werden, wird Linear in der Benachrichtigung hierauf ausdrücklich hinweisen, dies kann durch eine entsprechende Zeitangabe erfolgen. Pflege- und Wartungsarbeiten werden von Linear nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung durchgeführt. Linear ist berechtigt, zur Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit und Integrität der Systeme jederzeit auch ohne Ankündigung geeignete Maßnahmen durchzuführen. Alle Wartungsarbeiten nach dieser Ziffer sind nicht bei der Berechnung der Verfügbarkeit zu berücksichtigen, sondern von der Sollzeit abzuziehen.

14.3 Wird die Bereitstellung der von Linear geschuldeten Leistung durch Umstände verzögert, beeinträchtigt oder vorübergehend unmöglich, die für Linear auch bei billigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht vorhersehbar waren (z.B. Epidemie, Pandemie, Krieg/Cyber-Krieg, Terrorismus/Cyber-Terrorismus, Naturkatastrophen, Embargos, Stromausfälle) (im Folgenden: „höhere Gewalt“), verlängert sich die Frist zur Leistung über die Dauer des Anhaltens der höheren Gewalt. Linear setzt den Kunden unverzüglich über das Bestehen eines solchen Zustands in Kenntnis. Besteht dieser Zustand über einen Zeitraum von mehr als 90 zusammenhängenden Tagen fort, hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, zahlt der Linear die vereinbarte Vergütung für den bereits erbrachten Leistungszeitraum. Weitergehende Ansprüche von Linear gegenüber dem Kunden bleiben vorbehalten.

15. Kündigung und Laufzeiten

15.1 Sofern eine Software mit einer 365-Tage Lizenz erworben wurde, ist diese nur zum Zwecke des Datenexportes 3 Monate nach Wirksamwerden der Kündigung nutzbar.

15.2 Wird eine Mindestbezugs- / Mindestnutzungsdauer vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach deren Ablauf automatisch um die jeweilige im Bestellangebot genannte Dauer, in der Regel um ein Jahr.

15.3 Sofern in der Produktbeschreibung nicht abweichend bestimmt beträgt die erste Laufzeit bei Miete 12 Monate.  Danach beträgt die Laufzeit ein Kalenderjahr. Die ordentliche Kündigung ist nur zulässig 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit.

15.4 Ein Vertrag über cloudbasierte Services nach Ziffer 5 beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrags und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines jeden Monats ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Mit Wirksamwerden der Kündigung verliert der Kunde sein Zugriffsrecht auf die Plattform. Er trägt nach eigenem Ermessen dafür Sorge die gespeicherten Daten über die im Programm angebotenen Exportfunktionen an einen anderen Ort zu transferieren. Im Falle der außerordentlichen Kündigung wird Linear dem Kunden noch bis 7 Tage nach Vertragsende einen Zugriff auf die in der Cloud gespeicherten Daten zum Zwecke der Datensicherung gewähren oder die Daten anderweitig übermitteln oder bereitstellen. Linear ist ansonsten nicht verpflichtet, Daten über die genannten Zeiträume zu speichern oder dem Kunden zugänglich zu machen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 

15.5 Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen, postalisch oder per Email. Eine Nichtnutzung von Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung. Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer automatisch. Bei Miete gilt: Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses durch Gebrauch nach Ablauf der Mietzeit wird von Linear widersprochen.

15.6 Es obliegt dem Kunden vor Ablauf der Nutzungsbefugnis, sich den Datenbestand durch Verwendung der Exportfunktionen der Software dauerhaft zu sichern. Linear ist nicht verpflichtet, nach Ablauf der Nutzungszeit des Kunden, Zugang zu in dem Programm gespeicherten Daten zu verschaffen. Diese werden mit der Löschung des Programms ebenfalls gelöscht.

16. Schulungen

16.1 Bei Absage eines Schulungstermins 4 Wochen vor dem Termin berechnen wir eine Stornogebühr von 15 % der Schulungskosten.

16.2 Bei Absage eines Schulungstermins 3 Wochen vor dem Termin berechnen wir eine Stornogebühr von 100% der Schulungskosten.

17. Änderungen dieser AGB

Linear ist berechtigt, diese AGB oder die Leistungsbeschreibung aus sachlichen Gründen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Linear dem Kunden zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Kunden ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess, Änderungen von Kontaktinformationen. Eine Änderung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung wird auf diesem Wege ausgeschlossen. Im Übrigen wird Linear den Kunden vor einer Änderung dieser AGB mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Der Kunde hat dann das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist Linear berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Linear wird den Kunden auf diese Rechtsfolgen in der Information über die Änderung hinzuweisen.

18. Allgemeines, anwendbares Recht, Gerichtsstand

18.1 § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB gelten nicht.

18.2 Auf Verträge zwischen Linear und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

18.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z.B. E-Mail).

18.4 Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis werden ausschließlich von den für den Sitz von Linear zuständigen staatlichen Gerichten entschieden. Linear bleibt berechtigt den Auftraggeber an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Diese Unterziffer gilt nicht, soweit ein abweichender, gesetzlicher, ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

Letzte Änderung 13. Dezember 2022

 

SHOP