GDPdU
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
Durch die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 festgelegten Änderungen der Abgabenordnung (AO) erhält die Finanzverwaltung ab dem 1.1.2002 im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme (DV-Systeme) von Unternehmen. Dabei kann die Dateneinsicht sowohl durch direkten Zugriff auf das Programm, als auch durch Einsicht in gespeicherte Daten erfolgen.
Die Buchhaltungsdaten müssen in digitaler Form, z.B. auf CD-ROM zur Verfügung gestellt werden.
Der Prüfer liest diese Daten in eine Software zur Weiterverarbeitung ein.
Weitergehende Hinweise unter:
www.bundesfinanzministerium.de
Linear Fibu und GDPdU
Die Linear Software stellt Ihnen ein kostenfreies Tool für den Export der Einzelbuchungen zur Verfügung:
www.linear-software.de/gdpdu
Dieser Bereich ist passwortgeschützt.
Wartungskunden können die Zugangsdaten per Email unter
aarmbrecht@linear-software.de oder telefonisch unter
030 / 726 20 15 anfordern!
Die zip datei enhält das Programm und eine kurze Anleitung.

